Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mitgliedschaft

Mit der Anmeldung bzw. dem Kauf eines Abonnements der TheaterGemeinde Hamburg wird der Abonnements-Inhaber automatisch teilnehmendes Mitglied der TheaterGemeinde Hamburg e.V. Teilnehmende Mitglieder der TheaterGemeinde Hamburg sind keine Vereinsmitglieder im Sinne des Vereinsrechts; die teilnehmende Mitgliedschaft begründet lediglich die Möglichkeit auf die Teilnahme an den von der TheaterGemeinde Hamburg angebotenen Veranstaltungen. Es entstehen für die teilnehmenden Mitglieder der TheaterGemeinde Hamburg e.V. somit keine weiteren Verpflichtungen im vereinsrechtlichen Sinne.

Wie sich Ihr Abonnement finanziell zusammensetzt

Die TheaterGemeinde Hamburg bietet Abonnements an, die bereits eine bestimmte Anzahl von Vorstellungen beinhalten. Diese Vorstellungen können immer im Laufe einer Spielzeit abgenommen werden; die Spielzeit beginnt am 01. September und endet am darauffolgenden 31. Juli. Ein Einstieg (Abonnementsbeginn) ist jederzeit möglich; die Spielzeit endet jedoch immer zum 31. Juli eines Jahres. Eine Übertragung von noch nicht abgenommenen Abonnementskarten in die folgende Spielzeit ist nicht möglich. Auch können wir die unterschiedlichen Veranstaltungsarten (ob Konzert/Kammeroper, Oper Ballett, Kleines Konzert, Kleine Bühne oder Theater/Große Bühne) nicht gegeneinander tauschen. Eine Nichtabnahme von Karten entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung. Die Nichtbezahlung des Abonnementpreises zum vorgesehenen Zahlungstermin berechtigt die TheaterGemeinde Hamburg e.V. zur Zurückbehaltung aller Ihnen gegenüber nach der Vereinssatzung und der Abonnementsvereinbarung zu erbringenden Leistungen.

Im Preis je Spielzeit eines Abonnements der TheaterGemeinde Hamburg sind der Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag) sowie die Kartenkosten enthalten. Mit dem Jahresbeitrag von 47 € je Person, ab der Spielzeit 2024/25 von 65 € je Person, werden die Kosten für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins beglichen, etwa die Kosten für die Geschäftsstelle, Porto, Löhne und Gehälter, der Druck des Monatsmagazins usw. Die Differenz zwischen Jahresbeitrag und Abo-Preis sind die Kosten für Ihre Abo-Eintrittskarten.

Wie Sie bestellen

Monatlich von September bis Juni einer Spielzeit erscheint unser MAGAZIN. Aus diesem MAGAZIN können Sie die Vorstellungen aussuchen und bestellen, die Sie über Ihr Abonnement besuchen wollen. Bestellen können Sie über die dem MAGAZIN beigelegte Bestellkarte, per Post, per Fax, per Telefon (auf Anrufbeantworter oder während unserer Geschäftszeiten) und natürlich über Internet.

Natürlich sind wir daran interessiert, Ihnen immer die gewünschten Termine zu ermöglichen. Für den Fall, dass dies aufgrund begrenzter Kontingente einmal nicht klappen sollte, könnten Ihre Alternativ-Termine und -Veranstaltungen wichtig werden. Sollten wir bei zu großer Nachfrage einmal passen müssen, teilen wir Ihnen das so rasch wie möglich mit.

Kündigung

Ihre Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein Jahr bzw. eine weitere Spielzeit, wenn Sie nicht bis zum 30. April eines Jahres schriftlich gekündigt haben. Mitgliedschaften mittels befristeter Abonnements enden automatisch nach Ablauf des festgelegten Zeitraumes, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf. Die TheaterGemeinde Hamburg e.V. kann Ihre Mitgliedschaft zum Ende der jeweiligen Spielzeit, also zum 31. Juli eines Jahres kündigen, wenn Sie trotz Fristsetzung Ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem Abonnement ganz oder teilweise nicht nachgekommen sind.

Preiserhöhungen

Preiserhöhungen, die durch eine Anhebung der Kartenpreise seitens der Veranstalter oder eine Gebührenerhöhung der Post oder amtliche Verfügungen oder durch andere Umstände bedingt sind, müssen wir uns vorbehalten. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig darüber.

So haben Sie bald Ihre Karten

Wenn Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, wird sie umgehend bearbeitet. Dennoch wird es meist ein paar Tage dauern, bis Sie Ihre Karten im Briefkasten finden. Sollten Sie aber nach circa 10 Tagen, spätestens aber am letzten Werktag vor dem gewünschten Termin, noch nichts erhalten haben, bitten wir Sie sehr herzlich, sich bei uns zu melden. Wir wollen damit vermeiden, dass Ihre Eintrittskarte auf dem Postweg verloren geht. Denn: Die Kartenzusendung durch die Post erfolgt ohne Haftung des Absenders. Wenn Sie Ihre Abo-Karten schon abgenommen haben oder Gäste mitnehmen bzw. andere auf die TheaterGemeinde aufmerksam machen wollen: Alle im Abonnement angebotenen Karten können auch gegen Rechnung von Ihnen bestellt werden. Und der große Vorteil: Die Karten sind gegenüber dem regulären Preis immer (zum Teil stark) ermäßigt.

Zur Kartenqualität

Fast immer werden wir Ihnen gute Plätze an- bieten können. Dennoch kann die Platzzuteilung auch einmal bescheidener ausfallen. Denn unsere Kartenkontingente setzen sich immer aus einem Mix von hohen und mittleren Kassenpreisen zusammen. Wir achten jedoch – auch mittels unserer EDV – darauf, dass für jedes Mitglied ein guter und gerechter Durchschnitt gefunden wird.

Was zu beachten ist

Bestellte Karten können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder getauscht werden! Nur in Ausnahmefällen und nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der TheaterGemeinde Hamburg sind Rückgabe oder Tausch möglich. In diesem Falle wird je Karte eine Bearbeitungsgebühr von 3 € berechnet.

Bei kurzfristigen Vorstellungsänderungen oder einem ersatzlosen Veranstaltungsausfall bitten wir Sie, Ihre Karten innerhalb von fünf Tagen an die TheaterGemeinde Hamburg zurückzusenden. Bitte keine Karten­rückgabe im Theater! Nur so können wir die Karten Ihrem Abonnement gutschreiben!

Selbstverständlich ist der Weiterverkauf der Eintrittskarten vor oder in den jeweiligen Veranstaltungsorten untersagt.

Datenschutz

Die TheaterGemeinde Hamburg bearbeitet die personenbezogenen Daten ihrer Abonnenten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses in dem hierfür erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt und nicht ohne gesonderte Einwilligung an Dritte weitergegeben.

Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Vereinssitz. Sollten einzelne oder mehrere Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Hamburg, den 01. Dezember 2014